Der UFI und die Kennzeichnung Ihrer Produkte
Quelle: ECHA
Wichtige Informationen für Unternehmen, die im EWR* gefährliche Gemische in Verkehr bringen.
*Europäischer Wirtschaftsraum – Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.
Ab 2021 wird auf bestimmten Produktetiketten ein neues Kennzeichnungselement zu finden sein: der 16-stellige eindeutige Rezepturidentifikator (Unique Formula Identifier, UFI).
Ab 2025 ist der UFI auf den Etiketten aller Produkte vorgeschrieben, die Gesundheitsgefahren oder physikalische Gefahren darstellen können. Importeure und nachgeschaltete Anwender, die solche Produkte in Verkehr bringen, müssen bestimmte Produktinformationen, einschließlich UFI, zur Nutzung durch die Giftnotrufzentralen vorlegen.
Auf der ECHA-Website zu Giftnotrufzentralen finden Sie Anleitungen und Tools zum Erstellen eines UFI weiter lesen
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