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AKTUELL

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PRODUKTSICHERHEIT

Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) vom Europäischen Parlament angenommen

Im Mai 2023 hat die EU die neue Verordnung 2023/988 zur allgemeinen Produktsicherheit (General Product Safety Regulation-GPSR) im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Nach einer Übergangszeit von 18 Monaten wird die Verordnung die Richtlinie 2001/95/EG am 13. Dezember 2024 ablösen und unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat in Kraft treten.

Neue Aspekte für die Bewertung der Sicherheit von ProduktenIn

Artikel 6 wurden neue Kriterien für die Beurteilung der Sicherheit von Produkten verankert. Dabei wurden folgende Kriterien definiert:

  • Eigenschaften des Produkts
  • Wechselwirkung mit anderen Produkten
  • Aufmachung des Produkts
  • Erscheinungsbild des Produkts, das den Verbraucher dazu verleitet, das Produkt anders zu verwenden als vom Hersteller vorgesehen.
  • Cybersicherheitsmerkmale
  • Sofern die Art des Produktes dies erfordert, die sich entwickelnden, lernenden und prädiktiven Funktionen

Neue Pflichten für Hersteller

Neben bereits schon in der vorangegangenen Richtlinie 2001/95/EG enthaltenen Pflichten müssen die Hersteller nun für jedes Produkt eine interne Risikoanalyse durchführen und technische Unterlagen erstellen. Diese technischen Unterlagen müssen für mindestens 10 Jahre nach Inverkehrbringen des Produktes aufbewahrt und auf dem neuesten Stand gehalten werden.


ECHA

Der UFI und die Kennzeichnung Ihrer Produkte

Quelle: ECHA

Wichtige Informationen für Unternehmen, die im EWR* gefährliche Gemische in Verkehr bringen.

*Europäischer Wirtschaftsraum – Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.

Ab 2021 wird auf bestimmten Produktetiketten ein neues Kennzeichnungselement zu finden sein: der 16-stellige eindeutige Rezepturidentifikator (Unique Formula Identifier, UFI).

Ab 2025 ist der UFI auf den Etiketten aller Produkte vorgeschrieben, die Gesundheitsgefahren oder physikalische Gefahren darstellen können. Importeure und nachgeschaltete Anwender, die solche Produkte in Verkehr bringen, müssen bestimmte Produktinformationen, einschließlich UFI, zur Nutzung durch die Giftnotrufzentralen vorlegen.

Auf der ECHA-Website zu Giftnotrufzentralen finden Sie Anleitungen und Tools zum Erstellen eines UFI weiter lesen

 


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